Kosten
Ich erfülle die Voraussetzungen für die Kostenübernahme einer Psychotherapie durch private Krankenversicherungen, Beihilfestellen und die freie Heilfürsorge. Sie können die Kosten für eine Psychotherapie auch als Selbstzahler*in unabhängig von Ihrer Krankenkasse übernehmen.
Bitte beachten Sie, dass ich nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen kann.
Die berechneten Kosten für erbrachte psychotherapeutische Leistungen richten sich nach der Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten (GOP) gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Je nach Indikation und Komplexität des Beschwerdebildes und dem sich daraus ergebenden Zeitaufwand, können die Kosten für eine 50-minütige Psychotherapeutische Einzelbehandlung variieren. Sie liegen zwischen 100,55 – 153 Euro zzgl. weiterer (diagnostischer) Leistungen (2,3 bis 3,5-facher Satz). Die Kosten für ein Erstgespräch (Sprechstunde) betragen 134 Euro (analog GOP-Nr 812).
Alle von mir erbrachten Leistungen stelle ich Ihnen gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten jeweils 1x Monat in Rechnung.
Private Krankenversicherung/ Beiholfe/Heilfürsorge
Die Kosten einer Psychotherapie werden in der Regel von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe übernommen. Ich empfehle Ihnen vor unserem Erstgespräch Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufzunehmen und sich über Ihre individuellen Vertragsbedingungen zu informieren und sich ggf. Antragsunterlagen zusenden zu lassen. Je nach Tarif oder Beihilfestelle kann es sein, dass nur ein Teil der Kosten übernommen wird und Sie den Differenzbetrag selbst tragen müssen. Gerne bin ich Ihnen beim Antragsprozedere behilflich.
Selbstzahler*innen
Sie können die Kosten für eine Psychotherapie bei mir auch selbst tragen.
Auch hier richtet sich das Honorar nach der bestehenden Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten, es beträgt 134 € pro Sitzung. Weitere Kosten können durch die Durchführung diagnostischer Tests entstehen.